Hintergrundinformationen des Evangelischen Arbeitskreises der CDU in Mecklenburg-Vorpommern zum Entwurf eines Gesetzes über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern

**Im Grundgesetz ist der Sonntagsschutz in Artikel 140 formuliert,

der aus der Weimarer Reichsverfassung übernommen wurde: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.”**

ARGUMENTE gegen eine Ausweitung

  1. Der Sonntag gibt dem Zeitempfinden einen wiederkehrenden Rhythmus und gewährt einen regelmäßigen Freiraum. Dies ist auch und gerade für den Zusammenhalt in den Familien besonders wichtig.

  2. Vom Ende hergedacht führen alle „kleine Öffnungen“ bei der Sonntagsruhe, die konsumtiven Zwecken dienen, letztlich zur Aufhebung der Sonntagsruhe. Damit werden die Vorteile entfallen, die man sich heute von „kleinen Öffnungen“ für den Sonntagskonsum verspricht.

  3. Für Unternehmen lohnt der Sonntag nicht!

    1. https://handelsverband-ostseekueste.de/nutzung-baederverkaufsverordnung-im-geltungsbereich-mv-htm/

    2. Artikel Ostseezeitung 10.11.2023

      ostsee-zeitung.de-Bäderregelung in MV mit mehr Sonntags-Öffnungszeiten Umfrage in Warnemünde.pdf

  4. Standpunkte Politikerinnen und Politiker

    1. Wolfgang Schäuble: ENTSCHLEUNIGUNG UND GLOBALISIERUNG. ZUR DISKUSSION UM DEN SONNTAG

Hintergrundinformationen

Untitled

Informationen zum EAK M-V: www.eak-mv.de