der aus der Weimarer Reichsverfassung übernommen wurde: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.”**
Der Sonntag gibt dem Zeitempfinden einen wiederkehrenden Rhythmus und gewährt einen regelmäßigen Freiraum. Dies ist auch und gerade für den Zusammenhalt in den Familien besonders wichtig.
Vom Ende hergedacht führen alle „kleine Öffnungen“ bei der Sonntagsruhe, die konsumtiven Zwecken dienen, letztlich zur Aufhebung der Sonntagsruhe. Damit werden die Vorteile entfallen, die man sich heute von „kleinen Öffnungen“ für den Sonntagskonsum verspricht.
Für Unternehmen lohnt der Sonntag nicht!
Standpunkte Politikerinnen und Politiker
Geplante Gesetzesänderung 2024 (Regierung MV)
Debatte im Landtag M-V
Gesetzeslage (Stand 2023) : Bäderverkaufsverordnung Mecklenburg-Vorpommern
Gesetzeslage (Stand 2023) : Bäderverkaufsverordnung Schleswig-Holstein
Klage Verfassungsgericht 2010 (MV)
weiterführende Links zum Thema (Initiativen; Regelungen in anderen Bundesländern etc.)
Presse Kommentare Statements
Informationen zum EAK M-V: www.eak-mv.de